Stadtwerke Heidelberg Aktiengesellschaft, Heidelberg (Kurfürsten Anlage 42, 69115 Heidelberg). Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 29.06.2007 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "SWH Stadtwerke Heidelberg Netze und Umwelt GmbH", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 703173) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Stadtwerke Heidelberg Aktiengesellschaft, Heidelberg (Kurfürsten Anlage 42, 69115 Heidelberg). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 29.06.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tage den Teilbereich Vertrieb auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SWH Stadtwerke Heidelberg Handel und Vertrieb GmbH", vormals "Badische Gesellschaft zur mittelbaren Beteiligung am Badenwerk GmbH", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 335087) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Stadtwerke Heidelberg Aktiengesellschaft, Heidelberg (Kurfürsten Anlage 42, 69115 Heidelberg). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 29.06.2007 und des Versammlungsbeschlusses vom gleichen Tage aus ihrem Vermögen den Teilbereich Schwimmbadbetriebe zum Zwecke der Neugründung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Heidelberger Schwimmbäder GmbH & Co. KG", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRA 701305) auf diese ausgegliedert (Ausgliederung zur Neugründung). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Stadtwerke Heidelberg Aktiengesellschaft, Heidelberg (Kurfürsten Anlage 42, 69115 Heidelberg).Die Gesellschaft hat am 15.05.2007 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
Stadtwerke Heidelberg Aktiengesellschaft, Heidelberg (Kurfürsten Anlage 42, 69115 Heidelberg). Nicht mehr Vorstand: Dipl.Ingenieur (FH) Blaesius, Klaus, Heidelberg.