HRA 201143: Stadtwerke Holzminden - Kommunalwirtschaft- Anstalt des öffentlichen Rechts, Holzminden, Rehwiese 28, 37603 Holzminden. Der Rat der Stadt Holzminden hat durch Beschluss vom 03.03.2020 hat die Änderung der Satzung in § 5 (der Vorstand) und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Der Vorstand besteht aus bis zu zwei Mitgliedern. Die Vorstandsmitglieder sind einzelvertretungsberechtigt. Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Näheres wird in der Geschäftsordnung geregelt.
HRA 201143: Stadtwerke Holzminden - Kommunalwirtschaft- Anstalt des öffentlichen Rechts, Holzminden, Rehwiese 28, 37603 Holzminden. Aus programmtechnischen Gründen erneut eingetragen: Die Hauptversammlung vom 05.12.2017 hat die Änderung der Satzung in § 5 beschlossen.
HRA 201143: Stadtwerke Holzminden - Kommunalwirtschaft- Anstalt des öffentlichen Rechts, Holzminden, Rehwiese 28, 37603 Holzminden. Der Rat der Stadt Holzminden hat durch Beschluss vom 15.01.2013 die Änderung der Satzung im Vorspann sowie in den §§ 1 (Name,Sitz,Stammkapital),2 (Gegenstand der Anstalt),3 (Kompetenzen der Anstalt),5 (der Vorstand),6 (der Verwaltungsrat),7 (Zuständigkeiten des Verwaltungsrates),8 (Einberufung und Beschlüsse des Verwaltungsrates),9 (Einspruch),10 (Zuständigkeiten des Rates der Stadt Holzminden),11 (Rechnungsprüfung und Beteiligungscontrolling),13 (Wirtschaftsführung,Rechnungswesen und Bekanntmachunmgen) und 19 (Inkrafttreten) beschlossen. Der Rat der Stadt Holzminden hat durch Beschluss vom 23.09.2014 die Änderung der Satzung im Vorspann sowie in den §§ 5 (der Vorstand),6 (der Verwaltungsrat),7 (Zuständigkeit des Verwaltungsrates),8 (Einberufung und Beschlüsse des Verwaltungsrates),11 (Rechnungsprüfung und Beteiligungscontrolling),12 (Wirtschaftsplan),13 (Wirtschaftsführung,Rechnungswesen und Bekanntmachungen) und 19 (Inkrafttreten) beschlossen. Der Rat der Stadt Holzminden hat durch Beschluss vom 05.12.2017 die Änderung der Satzung im Vorspann sowie in § 5 (der Vorstand) und insbesondere die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. Der Vorstand besteht aus bis zu zwei Mitgliedern. Die Vorstandsmitglieder sind einzelvertretungsberechtigt. Bestellt als Vorstand: Christoph, Jan, Höxter/Albaxen, * ‒.‒.‒‒.
HRA 201143: Stadtwerke Holzminden - Kommunalwirtschaft- Anstalt des öffentlichen Rechts, Holzminden, Rehwiese 28, 37603 Holzminden. Nicht mehr Vorstand: Horn, Uwe, Holzminden, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Vorstand: Welling, Thorsten, Holzminden, * ‒.‒.‒‒.