HRA 16220: Stadtwerke Königsbrunn, Königsbrunn, Marktplatz 7, 86343 Königsbrunn. Der Stadtrat der Stadt Königsbrunn hat mit Beschluss vom 20.07.2021 die Änderung der §§ 4 (Die Werkleitung), 6 (Zuständigkeit des Stadtrates), 9 (Verpflichtungserklärungen) und 12 (Inkrafttreten) der Satzung beschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Die Werkleitung besteht aus einem oder zwei Werkleitern. Ist nur ein Werkleiter vorhanden, so vertritt dieser den Eigenbetrieb allein. Sind zwei Werkleiter bestellt, so vertreten diese den Eigenbetrieb gemeinsam. Die Vertretungsbefugnis ist auf die laufenden Geschäfte beschränkt. Ausgeschieden: Werkleiterin: Schön, Verena, Friedberg, * ‒.‒.‒‒. Erteilt: Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Gebauer, Anna, Augsburg, * ‒.‒.‒‒; Häbe, Manuela, Königsbrunn, * ‒.‒.‒‒; Krepp, Carsten, Königsbrunn, * ‒.‒.‒‒.
HRA 16220: Stadtwerke Königsbrunn, Königsbrunn, Marktplatz 7, 86343 Königsbrunn. Bestellt: Werkleiterin: Schön, Verena, Friedberg, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden: Werkleiter: Schöler, Rainhard, Augsburg, * ‒.‒.‒‒.
HRA 16220: Stadtwerke Königsbrunn, Königsbrunn, Marktplatz 7, 86343 Königsbrunn. Satzung vom 28.04.2020. Dabei wurde geändert: § 2 Gegenstand des Unternehmens und § 4 Die Werkleitung. Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Aufgabe der Stadtwerke ist die Versorgung des Stadtgebietes mit Trinkwasser, die Entsorgung des Abwassers, die Erzeugung und Vermarktung von Strom und Wärme, der öffentliche Personennahverkehr der Stadt Königsbrunn. Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der Stadtwerke fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung der Aufgaben der Stadtwerke kann sich die Stadt im Rahmen der Gestze an anderen Unternehmen beteiligen. Bestellt: Werkleiter: Schöler, Rainhard, Augsburg, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden: Werkleiter: Reinhardt, Rolf-Peter, Bobingen, * ‒.‒.‒‒.
Stadtwerke Königsbrunn, Königsbrunn (Marktplatz 7, 86343 Königsbrunn). Körperschaft öffentlichen Rechts Eigenbetrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Art. 88 Abs. 1 Bay GO) der Stadt Königsbrunn. Satzung vom 25.05.2004 mit Nachtrag vom 16.10.2007. Gegenstand des Unternehmens: Versorgung des Stadtgebietes mit Trinkwasser, Entsorgung des Abwassers, Erzeugung von Solarstrom. Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der Stadtwerke fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung der Aufgaben der Stadtwerke kann sich die Stadt im Rahmen der Gesetze an anderen Unternehmen beteiligen. Die Stadtwerke können im Rahmen der Gesetze die vorstehend bezeichneten Aufgaben auch für andere Gemeinden wahrnehmen. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme der kaufmännischen Leitung des Betriebshofes der Stadt Königsbrunn. Der Eigenbetrieb wird in laufenden Geschäften von der Werkleitung vertreten, wobei die beiden Werkleiter gemeinsam vertretungsberechtigt sind. Werkleiter: Reinhardt, Rolf-Peter, Bobingen, * ‒.‒.‒‒; Willer, Rudolf, Augsburg, * ‒.‒.‒‒.