Stadtwerke Lebach Gesellschaft mit beschränkter Haftung, abgekürzt SWL-GmbH, Lebach, (Hans-Schardt-Straße 1a, 66822 Lebach).Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Saarbrücken HRA 10541) am 23.10.2008 wirksam geworden.
Stadtwerke Lebach Gesellschaft mit beschränkter Haftung, abgekürzt SWL-GmbH, Lebach (Hans-Schardt-Straße 1a, 66822 Lebach). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 04.01.2008 im Wege des Formwechsels in die Stadtwerke Lebach GmbH & Co. KG mit Sitz in Lebach (AG Saarbrücken AR 123/08) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.