Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
4 |
b)
Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Auenstraße 12, 88131 Lindau (Bodensee) |
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a)
04.05.2023
Birkner |
Stadtwerke Lindau (B) GmbH & Co. KG, Lindau (B) (Auenstr. 12, 88131 Lindau). Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 11.08.2011 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag Teile des Vermögens (Teilbetrieb :Betriebshof mit zugehörigem beweglichen Material einschließlich aller Busse) auf die Stadtverkehr Lindau (B) GmbH mit dem Sitz in Lindau (B) (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRB 10433) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Stadtwerke Lindau (B) GmbH & Co. KG, Lindau (B) (Auenstr. 12, 88131 Lindau). Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 05.08.2005 mit Nachtrag vom 25.08.2005 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung von denselben Tagen Teile des Vermögens (gesamter kommunaler Eigenbetrieb der Stadt Lindau (Bodensee)) von der Stadtwerke Lindau (B) mit dem Sitz in Lindau (B) (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRA 8057) übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Stadtwerke Lindau (B) GmbH & Co. KG, Lindau (B) (Auenstr. 12, 88131 Lindau, Die Durchführung von öffentlichem Personennahverkehr, die Versorgung des Stadtgebietes der Stadt Lindau (Bodensee) mit Strom, Gas, Wasser, und der Betrieb von Bädern.). Kommanditgesellschaft. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Stadtverkehr Lindau (B) GmbH mit dem Sitz in Lindau (B) (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRB 4307). Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter und seine jeweiligen Geschäftsführer sind befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich als Vertreter der Stadtwerke Lindau (B)Verwaltungs-GmbH uneingeschränkt zu vertreten. Persönlich haftender Gesellschafter: Stadtwerke Lindau (B) Verwaltungs-GmbH, Lindau (B) (Kempten (Allgäu) HRB 8889). Die Gesellschaft hat mit der Stadt Lindau (Stadtwerke) am 18./26.06.1991 mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung vom 19.06.1991 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.