HRB 703980: Stadtwerke MüllheimStaufen GmbH, Müllheim, Marktstraße 1 - 3, 79379 Müllheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Fischer, Jochen, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Müller, Florian, Freudenstadt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Stadtwerke MüllheimStaufen GmbH, Müllheim, Marktstraße 1 - 3, 79379 Müllheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Sattler, Michael, Müllheim, * ‒.‒.‒‒; Schwarz, Torsten Gerhard, Elzach, * ‒.‒.‒‒.
Stadtwerke MüllheimStaufen GmbH, Müllheim, Marktstraße 1 - 3, 79379 Müllheim. Bestellt als Geschäftsführer: Fischer, Jochen, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Stadtwerke MüllheimStaufen GmbH, Müllheim, Marktstr. 1 - 3, 79379 Müllheim.Nicht mehr Geschäftsführer: Klesel, Albert, Immenstaad am Bodensee, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Schwarz, Torsten Gerhard, Elzach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Stadtwerke MüllheimStaufen GmbH, Müllheim, Marktstr. 1 - 3, 79379 Müllheim.Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 326.300,00 EUR und zur Durchführung der Ausgliederung um 973.700,00 EUR auf insgesamt 1.400.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 1.400.000,00 EUR. Die Stadt Müllheim/Baden hat den von ihr betriebenen Eigenbetrieb "Wasserwerk der Stadt Müllheim/Baden", Müllheim (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 701486) im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 21.08.2009 und des Versammlungsbeschlusses vom gleichen Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Stadt Staufen im Breisgau hat einen Teil ihres Vermögens, die Sparte Wasserversorgung, des von ihr betriebenen Eigenbetriebs "Stadtwerke Staufen i.Br.", Staufen im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 701516) im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 21.08.2009 und des Versammlungsbeschlusses vom gleichen Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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