HRB 42732: Stadtwerke Schloß Holte-Stukenbrock GmbH, Schloß Holte-Stukenbrock, Rathausstraße 7, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock. Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) und § 8 (Geschäftsführung und Vertretung) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 27.500,00 EUR um 22.500,00 EUR auf 50.000,00 EUR und die Änderung der Vertretungsregelung beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat zwei Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Kehm, Achim, Soest, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Besondere Vertretungsregelung geändert: Geschäftsführer: Fuhrmann, Marco, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Einzelprokura: Voß, Christian, Soest, * ‒.‒.‒‒.
HRB 42732: Stadtwerke Schloß Holte-Stukenbrock GmbH, Schloß Holte-Stukenbrock, Rathausstraße 7, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock. Gesellschaftsvertrag vom 28.08.2017. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Rathausstraße 7, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock. Gegenstand des Unternehmens ist die Erzeugung, der Betrieb von Netzen zur Verteilung, der Einkauf und Verkauf von sowie der Handel mit Energie, einschließlich aller mit den Bereichen Strom-, Gas- und Wärmeversorgung verbundenen Dienstleistungen, der Betrieb von Netzen für die Nahwärmeversorgung, der Betrieb von Netzen zur Verteilung von Wasser, die Gewinnung, der Einkauf und Verkauf von Wasser einschließlich aller dazugehörigen Dienstleistungen, insbesondere im Bereich der Entwässerung, der Bau und Betrieb von Telekommunikationsleitungsnetzen und Telekommunikationsanlagen einschließlich aller dazugehörigen Dienstleistungen, der Erwerb, die Errichtung und der Betrieb von Freizeiteinrichtungen und die Erbringung von damit im Zusammenhang stehenden Leistungen jedweder Art sowie die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Nutzung natürlicher Energien. Der Gesellschaft können weitere Aufgaben übertragen werden. Verbundene und dazugehörige Dienstleistungen sind nur zulässig, wenn sie den jeweiligen Hauptzweck fördern. Weiterer Gegenstand der Gesellschaft ist das Halten der Beteiligung an der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten. Vor Erbringung von Dienstleistungen im Sinne von § 107 a Abs. 2 Satz 2 GO NRW sind in schriftlicher Form die Abwägungsprozesse zu dokumentieren, aus denen ersichtlich sein muss, ob und inwieweit vor der Erbringung dieser Dienstleistungen den Belangen kleinerer Unternehmen, insbesondere des Handwerks, im Rahmen der Entscheidungsfindung Rechnung getragen wurde. 27.500,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fuhrmann, Marco, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Regiebetriebe Wasserversorgung und Hallenbad sowie des Kommanditanteils an der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG mit Sitz in Paderborn (AG Paderborn HRA 6459) aus dem Vermögen der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 28.08.2017. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.