HRA 721514: Stadtwerke Sigmaringen, Sigmaringen (Fürst-Wilhelm-Straße 15, 72488 Sigmaringen). Der Eigenbetrieb der Stadt Sigmaringen (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 05.06.2020 mit Nachtrag vom 25.08.2020 und des Versammlungsbeschlusses vom 27.05.2020 sein gesamtes Vermögen zum Zwecke der Neugründung der "Stadtwerke Sigmaringen GmbH", Sigmaringen (Amtsgericht Ulm HRB 740731) auf diese ausgegliedert (Ausgliederung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
72488 Sigmaringen
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Amtsgericht: Ulm
Rechtsform: