HRB 5672: Stadtwerke Teterow GmbH, Teterow, Gasstraße 26, 17166 Teterow. Prokura erloschen: Schumacher, Horst, Teterow, * ‒.‒.‒‒. Prokura geändert bei: Einzelprokura: Gregor, Matthias, Güstrow, * ‒.‒.‒‒.
HRB 5672: Stadtwerke Teterow GmbH, Teterow, Gasstraße 26, 17166 Teterow. Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen und dabei insbesondere § 4 (Gegenstand des Unternehmens) und § 9 (Vertretung) geändert. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) die öffentliche Versorgung mit Strom, Gas und Fernwärme einschließlich in diesem Zusammenhang zu erbringender Dienstleistungen, die Errichtung und der Betrieb der hierzu erforderlichen Anlagen, die An- und Verpachtung, der Erwerb und die Veräußerung derartiger Anlagen. Weiterhin ist das Unternehmen berechtigt, die Betriebsführung für andere Gesellschaften und Körperschaften zu übernehmen. Des Weiteren plant, errichtet, betreibt und erneuert die Gesellschaft öffentliche Kommunikationsnetze einschließlich in diesem Zusammenhang zu erbringender Dienstleistungen. Ferner ist die Gesellschaft im Bereich der Vermietung und Verpachtung von Mobilien sowie Immobilien tätig und ist berechtigt, alle damit verbundenen Geschäfte durchzuführen. (2) Das Unternehmen übernimmt mit der Sparte "Kommunaltechnik" die Aufgabe der Gesellschafterin zur Unterhaltung der Park- und Gartenanlagen einschließlich der Spielplätze, des Rasens, der Beleuchtung, der Straßenreinigung inklusive des Winterdienstes und der Straßenunterhaltung. (3) Das Unternehmen kann darüber hinaus im Rahmen der Entwicklung des Fremdenverkehrs auf dem Gebiet der Gesellschafterin tätig werden und kann diesbezüglich u.a. Transportschiffe auf dem Teterower See betreiben. Neue Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
HRB 5672: Stadtwerke Teterow GmbH, Teterow, Gasstraße 26, 17166 Teterow. Personenbezogene Daten geändert und nicht mehr Geschäftsführer: Reinders, Klaus, Dalkendorf, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Böhme, Hagen Frank, Groß Roge, * ‒.‒.‒‒. Eine Liste der Aufsichtsratsmitglieder ist zum Handelsregister eingereicht worden.
HRB 5672:Stadtwerke Teterow GmbH, Teterow, Gasstraße 26, 17166 Teterow.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.06.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.06.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.06.2015 mit der Energie Alt Sührkow GmbH mit Sitz in Teterow (Amtsgericht Rostock HRB 11977) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 5672:Stadtwerke Teterow GmbH, Teterow, Gasstraße 26, 17166 Teterow.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.06.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.06.2014 mit der Bioenergie Teterow GmbH mit Sitz in Teterow (Amtsgericht Rostock HRB 10106) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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