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Stadtwerke Vilsbiburg, Vilsbiburg (HRA 12001)

Firmendaten

Anschrift
Kindlmühlestr. 2
84137 Vilsbiburg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2016
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 12001
Amtsgericht: Landshut
Rechtsform:
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Stadtwerke Vilsbiburg aus Vilsbiburg ist im Handelsregister Landshut unter der Nummer HRA 12001 verzeichnet. Nach der Gründung am 08.06.2016 hat die Stadtwerke Vilsbiburg ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Versorgung des Gemeindegebietes mit Strom, Wasser, Wärme, sowie Betrieb eines Glasfaser- und Datennetzes und der Betrieb eines Anruf-Sammeltaxis (AST). Hierzu gehört Im Rahmen der Gesetze auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der Stadtwerke fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Die Stadtwerke sind im Zusammenhang mit den obigen Aufgaben zuständig für die Erhebung von öffentlichen Abgaben nach den kommunalabgaberechtlichen Vorschriften - einschließlich des Erlasses von Bescheiden - (z.B. Beiträge, Gebühren, Kostenerstattungen) und den diesen entsprechenden privatrechtlichen Entgelten (z.B. Baukosten- und Investitionskostenzuschüssen, Anschluss- und Leistungsentgelte), sowie für die Durchführung aller weiteren Maßnahmen im Vollzug und die Durchführung von Vollstreckungs- und Beitreibungsmaßnahmen. Die Stadtwerke erheben für die Stadt die Einleitungsgebühren gemäß den §§ 9 bis 15 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Sie sind zum Erlass der Abgabenbescheide befugt. Zur Förderung der Aufgaben der Stadtwerke kann sich die Stadt (Stadtwerke) im Rahmen der Gesetze an anderen Unternehmen beteiligen. Die Stadtwerke können im Rahmen der Gesetze die oben bezeichneten Aufgaben auch für andere Gemeinden wahrnehmen. Der Eigenbetrieb wird durch den Werkleiter einzeln vertreten.' Die Stadtwerke Vilsbiburg weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 13.12.2022)

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Registermeldungen 2

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
2 a)
Aus technischen Gründen neu vorgetragen:
Eigenbetrieb der Stadt Vilsbiburg
Satzung vom 08.06.2016.
a)
12.09.2022
Hastreiter
b)
Eintragung laufende
Nummer 1 von Amts
wegen berichtigt.
Calendar 09.12.2020
Neueintragung

HRA 12001: Stadtwerke Vilsbiburg, Vilsbiburg (Kindlmühlestraße 2, 84137 Vilsbiburg). Eigenbetrieb der Stadt Vilsbiburg. Satzung vom 08.06.2016. Gegenstand des Unternehmens: Versorgung des Gemeindegebietes mit Strom, Wasser, Wärme, sowie Betrieb eines Glasfaser- und Datennetzes und der Betrieb eines Anruf-Sammeltaxis (AST). Hierzu gehört Im Rahmen der Gesetze auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der Stadtwerke fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Die Stadtwerke sind im Zusammenhang mit den obigen Aufgaben zuständig für die Erhebung von öffentlichen Abgaben nach den kommunalabgaberechtlichen Vorschriften - einschließlich des Erlasses von Bescheiden - (z.B. Beiträge, Gebühren, Kostenerstattungen) und den diesen entsprechenden privatrechtlichen Entgelten (z.B. Baukosten- und Investitionskostenzuschüssen, Anschluss- und Leistungsentgelte), sowie für die Durchführung aller weiteren Maßnahmen im Vollzug und die Durchführung von Vollstreckungs- und Beitreibungsmaßnahmen. Die Stadtwerke erheben für die Stadt die Einleitungsgebühren gemäß den §§ 9 bis 15 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Sie sind zum Erlass der Abgabenbescheide befugt. Zur Förderung der Aufgaben der Stadtwerke kann sich die Stadt (Stadtwerke) im Rahmen der Gesetze an anderen Unternehmen beteiligen. Die Stadtwerke können im Rahmen der Gesetze die oben bezeichneten Aufgaben auch für andere Gemeinden wahrnehmen. Der Eigenbetrieb wird durch den Werkleiter einzeln vertreten. Werkleiter: Schmid, Wolfgang, Landshut, * ‒.‒.‒‒.

Historie 1

09.12.2020
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Wolfgang Schmid
Werksleiter

Registervorgang

Neueintragung 08.12.2020