HRB 161: Stadtwerke Würzburg Aktiengesellschaft, Würzburg, Haugerring 5, 97070 Würzburg. Beim Amtsgericht Würzburg -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
HRB 161: Stadtwerke Würzburg Aktiengesellschaft, Würzburg, Haugerring 5, 97070 Würzburg. Die Hauptversammlung vom 02.12.2021 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 2.155.513,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Heizkraftwerk Würzburg GmbH mit dem Sitz in Würzburg und die Änderung des § 3 (Grundkapital) der Satzung beschlossen. Neues Grundkapital: 35.902.311,03 EUR. Die Heizkraftwerk Würzburg GmbH mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg HRB 6184) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.12.2021 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 02.12.2021 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 02.12.2021 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.