HRA 704464:Stadtwerke Walldorf GmbH & Co. KG, Walldorf, Altrottstraße 39, 69190 Walldorf.Die Gesellschaft hat am 02.09.2014 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
Stadtwerke Walldorf GmbH & Co. KG, Walldorf, Altrottstraße 39, 69190 Walldorf. Die Gesellschaft hat am 24.10.2012 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
Stadtwerke Walldorf GmbH & Co. KG, Walldorf, Altrottstraße 39, 69190 Walldorf. (Die Erzeugung, der Bezug, der Handel, der Transport und die Verteilung von Strom, Gas, Wasser und Wärme sowie die Durchführung damit zusammenhängender sonstiger der Versorgung der Bevölkerung, der Industrie und des Gewerbes dienender Aufgaben sowie der Betrieb von Bädern.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Altrottstraße 39, 69190 Walldorf. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Stadtwerke Walldorf Verwaltungs GmbH, Walldorf (Amtsgericht Mannheim HRB 714679). Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Stadtwerke Walldorf GmbH", Walldorf (Amtsgericht Mannheim HRB 351777) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.