Stahl & mehr GmbH, Stolberg (Steinbachstraße 38-40, 52222 Stolberg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Kerschgens Stahl & Mehr GmbH am 22.08.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Stahl & mehr GmbH, Stolberg (Steinbachstraße 38-40, 52222 Stolberg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.10.2005 mit Änderung vom 22.11.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.10.2005 und 22.11.2005 und der der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 31.10.2005 und 22.11.2005 mit der Kerschgens Stahl & Mehr GmbH mit Sitz in Stolberg (Amtsgericht Aachen; HRB 11449) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.