HRB 11106 P: Stahl + Technik Handelsgesellschaft mbH, Ludwigsfelde, Struveweg 40, 14974 Ludwigsfelde. Rechtsverhaeltnis: Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 11106 P: Stahl + Technik Handelsgesellschaft mbH, Ludwigsfelde, Struveweg 40, 14974 Ludwigsfelde. Vertretungsregelung: Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten. Vorstand: Änderung zu Nr. 5: Liquidator: Stange, Wolfgang, * ‒.‒.‒‒, Am Mellensee; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsverhaeltnis: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.12.2018 ist die Gesellschaft aufgelöst.
HRB 11106 P: Stahl + Technik Handelsgesellschaft mbH, Ludwigsfelde, Struveweg 40, 14974 Ludwigsfelde. Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Stange-Schieber, Claudia
HRB 11106 P: Stahl + Technik Handelsgesellschaft mbH, Ludwigsfelde, Struveweg 40, 14974 Ludwigsfelde. Die Eintragung betreffend die Geschäftsanschrift der Gesellschaft ist infolge der Umnummerierung der Hausnummern von Amts wegen wie folgt berichtigt: inländische Geschäftsanschrift: Struveweg 40, 14974 Ludwigsfelde
Stahl + Technik Handelsgesellschaft mbH, Ludwigsfelde, Struveweg 1, 14974 Ludwigsfelde. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.06.2009 ist das Stammkapital der Gesellschaft zum Zwecke der Ausgliederung von Vermögensteilen als Gesamtheit der Stahl + Technik GmbH mit Sitz in Ludwigsfelde, eingetragen beim Amtsgericht Potsdam unter HRB 49 P,um 100.000 EUR auf 150.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital). Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.06.2009 sowie der Gesellschafterbeschlüsse vom 25.06.2009 Teile des Vermögens der Stahl + Technik GmbH mit Sitz in Ludwigsfelde, eingetragen beim Amtsgericht Potsdam unter HRB 49 P,übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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