HRB 714012: Stahl Aircraft & Materials GmbH, Rheinmünster, Edmonton Avenue B 302, 77836 Rheinmünster. Änderung der Geschäftsanschrift: Edmonton Avenue B 206, 77836 Rheinmünster.
Stahl Aircraft & Materials GmbH, Rheinmünster, Edmonton Avenue B 302, 77836 Rheinmünster. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.02.2012. Geschäftsanschrift: Edmonton Avenue B 302, 77836 Rheinmünster. Gegenstand: Dienstteistungen im Bereich Luftfahrt und Handel mit Luftfahrtmaterialien. Hierzu gehören Dienstleistungen (auch Schulung) im besonderen durch Entwicklung, Planung und Ausführung von Sondereinbauten, Reparaturen, Prototypenbau, Restauration, Unfallinstandsetzung, Nachbau und Neubau von Teilen und Komponenten; außerdem Planung und Durchführung zur Einrichtung von Metallwerkstätten zzgl. Werkzeugverkauf im erweiterten Sinne (Maschinen und Verbrauchsmaterialien); der Handel mit Luftfahrtmaterialien schließt Luftfahrtbleche, Halbzeuge allgernein, Verbindungselemente und Chemie (Kleb- und Dichtstoffe etc.) mit ein; sowie allen daran angrenzenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Stahl, Oliver Heinrich, Sundern, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Einzelkaufmann Stahl, Oliver Heinrich, Sundern, * ‒.‒.‒‒ hat als Inhaber der Firma "Oliver Stahl Luftfahrzeug Wartung, Reparatur & Service e. K.", Rheinmünster (Amtsgericht Mannheim HRA 704200) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 08.02.2012 und des Versammlungsbeschlusses vom 08.02.2012 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.