Stahl- und Metallbau Moers Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ockenfels (Auf dem Eschert 20, 53545 Ockenfels). Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 06.10.2006 wirksam geworden.
Stahl- und Metallbau Moers Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ockenfels (Auf dem Eschert 20, 53545 Ockenfels). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.06.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.06.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom16.06.2006 mit der Nett Gesellschaft mit beschränkter Haftung , Schlosserei, Stahl- und Metallbau mit Sitz in Adenau (Amtsgericht Koblenz, HRB 12067) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung aufdem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.