HRB 162187: Stahlbau Wolf GmbH, München, Machtlfinger Str. 29, 81379 München. Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2018 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie 6 (Vertretungsregelung) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Stahlbau Wolf Gebäudeverwaltung GmbH. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Kistlerhofstr. 209, 81379 München. Neuer Unternehmensgegenstand: Verwaltung und Verwertung von Gewerbeflächen und eigenen Vermögens. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Wolf, Erich Alfred, München, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Wolf, Christine, München, * ‒.‒.‒‒; Wolf, Werner, Ottobrunn, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Stahlbau Wolf GmbH, München, Machtlfinger Str. 29, 81379 München. Prokura erloschen: Waldherr, Astrid, Niederneuching, * ‒.‒.‒‒.
Stahlbau Wolf GmbH, München, Machtlfinger Str. 29, 81379 München. Einzelprokura: Waldherr, Astrid, Niederneuching, * ‒.‒.‒‒.
Stahlbau Wolf GmbH, München (Machtlfinger Str. 29, 81379 München). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.03.2006 mit Nachtrag vom 13.04.2006. Gegenstand des Unternehmens: Neubau und Reparaturen von Stahlbauten, Schlosserarbeiten, insbesondere Schweißtechnik. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Geschäftsführer: Wolf, Erich Alfred, München, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Stahlbau Wolf e.K. mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 83257) aus dem Vermögen des Inhabers. Die Ausgliederung wurde am 09.05.2006 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht München HRA 83257). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.