"Stahlhallen und Baustoffe Janneck GmbH", Molbergen, Zum Gewerbegebiet 23, 49696 Molbergen. Die Gesellschafterversammlung vom 19.11.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Stahlhallen Janneck GmbH.
"Stahlhallen und Baustoffe Janneck GmbH", Molbergen, (Zum Gewerbegebiet 23, 49696 Molbergen).Eintragung unter lfd. Nr. 4 vom 04.10.2007 ergänzt, nun: Die Gesellschafterversammlung vom 18.01.2007/22.06.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 58.000,00 zum Zwecke der Verschmelzung mit der Janneck Maschinen- und Kranvermietung GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Molbergen (Amtsgericht Oldenburg, HRA 150523), der Stahlbau Janneck GmbH, Molbergen (Amtsgericht Oldenburg, HRB 151010) und der Janneck Maschinen- und Kranvermietung GmbH (Amtsgericht Oldenburg, HRB 151050) beschlossen.
"Stahlhallen und Baustoffe Janneck GmbH", Molbergen, (Zum Gewerbegebiet 23, 49696 Molbergen).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.01.2007/22.06.2007/27.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.01.2007/06.08.2007/27.06.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom .18.01.2007/06.08.2007/27.06.2008 mit der Janneck Maschinen- und Kranvermietung GmbH mit Sitz in Molbergen, OT Peheim (Amtsgericht Oldenburg, HRB 151050) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
"Stahlhallen und Baustoffe Janneck GmbH", Molbergen (Zum Gewerbegebiet 23, 49696 Molbergen). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.01.2007/22.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.01.2007/06.08.2007 und der Gesellschafterversammlung der Firma Stahlbau Janneck GmbH vom 18.01.2007/06.08.2007 sowie der Gesellschafterversammlung der Firma Janneck Maschinen und Kranvermietung GmbH & Co. KG vom 18.01.2007/22.06.2007/06.08.2007 mit der Stahlbau Janneck GmbH mit Sitz in Molbergen (AG Oldenburg, HRB 151010) sowie mit der Janneck Maschinen und Kranvermietung GmbH & Co. KG mit Sitz in Peheim/Gemeinde Molbergen (AG Oldenburg, HRA 150523) als übertragender Rechtsträger verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
"Stahlhallen und Baustoffe Janneck GmbH", Molbergen (Zum Gewerbegebiet 23, 49696 Molbergen). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.01.2007/22.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.01.2007/06.08.2007 und der Gesellschafterversammlung der Firma Janneck Maschinen- und Kranvermietung GmbH & Co. Kommanditgesellschaft vom 18.01.2007/22.06.2007/06.08.2007 und der Gesellschafterversammlung der Firma Stahlbau Janneck GmbH vom 18.01.2007 mit der der 18.01.2007/06.08.2007 mit Sitz in Molbergen (Amtsgericht Oldenburg, HRA 150523) sowie mit der Stahlbau Janneck GmbH mit Sitz in Molbergen (Amtsgericht Oldenburg, HRB 151010) als übertragende Rechtsträger verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen