Stahlrohrverband, Düsseldorf, (Kaiserswerther Str. 137, 40474 Düsseldorf).Die Verschmelzung ist im Register des neu gegründeten Wirtschaftsvereinigung Stahlrohre e.V. (AG Düsseldorf, VR 10226) am 31.08.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Stahlrohrverband, Düsseldorf, (Kaiserswerther Str. 137, 40474 Düsseldorf).Der Verein ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 03.08.2009 und der Mitgliederversammlung des weiteren übertragenden Rechtsträgers vom 03.08.2009 mit der Fachvereinigung Präzisionsrohrwerke e.V. mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, VR 4312) als übertragende Rechtsträger zu der dadurch neu gegründeten Wirtschaftsvereinigung Stahlrohre e.V. mit Sitz in Düsseldorf verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des neuen Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.