HRA 2767: Stallbau Weiland GmbH & Co. KG, Bad Sooden-Allendorf, Hilberlachestr. 8, 37242 Bad Sooden-Allendorf. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Ackermann, Anette, Eschwege, * ‒.‒.‒‒.
HRA 2767: Stallbau Weiland GmbH & Co. KG, Bad Sooden-Allendorf, Hilberlachestr. 8, 37242 Bad Sooden-Allendorf. Prokura erloschen: Froebe, Karl-Georg, Witzenhausen, * ‒.‒.‒‒.
HRA 2767: Stallbau Weiland GmbH & Co. KG, Bad Sooden-Allendorf, Hilberlachestr. 8, 37242 Bad Sooden-Allendorf. Einzelprokura: Froebe, Karl-Georg, Witzenhausen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 11.07.2016 mit Nachtrag vom 01.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Iris Weiland, Witzenhausen, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Stallbau Iris Weiland e. K. in Bad Sooden-Allendorf (Amtsgericht Eschwege HRA 2672) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 2767: Stallbau Weiland GmbH & Co. KG, Bad Sooden-Allendorf, Hilberlachestr. 8, 37242 Bad Sooden-Allendorf. Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 04.08.2016 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 2767: Weiland Stallbau GmbH & Co.KG, Bad Sooden-Allendorf, Hilberlachestr. 8, 37242 Bad Sooden-Allendorf. Firma geändert, nun: Stallbau Weiland GmbH & Co. KG.
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