HRB 7805:Stamm Dachtechnik GmbH, Lennestadt (Thetener-Straße 18 b, 57368 Lennestadt). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Stamm Dachtechnik GmbH, Lennestadt (Thetener-Straße 18 b, 57368 Lennestadt). Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf drei Monate festgesetzt.
Stamm Dachtechnik GmbH, Lennestadt (Thetener-Straße 18 b, 57368 Lennestadt). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Gesellschaftsvertrag wurde am 06. November 2003 in der Form der Anmeldung vom 15. März 2005 festgestellt. Die Gesellschaft trägt die Gründungskosten bis zu einem Betrag von EUR 1.500,00. Gegenstand: 1) Dachdeckerarbeiten sowie Gerüstbau aller Art. 2) Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu beteiligen, die persönliche Haftung in derartigen Unternehmen zu übernehmen und ähnliche oder gleiche Unternehmen zu erwerben. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern ist es gestattet, mit sich in eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Gesellschaftervesammlung kann Geschäftsführer mit der Maßgabe bestellen, daß alle Geschäftsfürher oder einzelne von ihnen berechtigt sind, die Gesellschaft alleinhandelnd zu vertreten (Erteilung von Einzelvertretungsbefugnis). Geschäftsführer: Stamm, Maik, Lennestadt, * ‒.‒.‒‒, Er vertritt die Gesellschaft stets allein und kann zudem unbeschadet der Beschränkungen des § 181 BGB bei Geschäften mit sich selbst die Gesellschaft ebenso vertreten wie bei Geschäften mit Dritten, die er auch vertritt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.