Standard-Food Handels GmbH, Hamburg, (Sternstr. 108, 20357 Hamburg).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Schlachthof Oldenburg GmbH Betriebsgesellschaft am 05.08.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Standard-Food Handels GmbH, Hamburg, (Sternstr. 108, 20357 Hamburg).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.06.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.06.2009 mit der Schlachthof Oldenburg GmbH Betriebsgesellschaft mit Sitz in Oldenburg (AG Oldenburg HRB 3567) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.