Standardkessel Holding GmbH, Duisburg (Baldusstraße 13, 47138 Duisburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Standardkessel Power Systems Holding GmbH am 03.12.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Standardkessel Holding GmbH, Duisburg (Baldusstraße 13, 47138 Duisburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.11.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.11.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.11.2007 mit der Standardkessel Power Systems Holding GmbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HR B 17458) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Standardkessel Holding GmbH, Duisburg (Baldusstraße 13, 47138 Duisburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.04.2007. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Halten und Verwalten sowie die Veräußerung von Beteiligungen aller Art an Unternehmen innerhalb und außerhalb Deutschlands. Die Gesellschaft kann sich auf verwandten Gebieten betätigen und alle Geschäfte betreiben, die mit dem Gegenstand des Unternehmens im Zusammenhang stehen und ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen bestimmt sind. Stammkapital: 28.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so vertritt jeder Geschäftsführer die Gesellschaft in Gemeinschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. Durch Gesellschafterbeschluss kann allen oder einzelnen Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Ackerman, Filip Helena Jacques, Beersel, * ‒.‒.‒‒; Klasen, Jörg Klaus, Dorsten, * ‒.‒.‒‒; Reinery, Lutz, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒, jeweils gemäß allgemeiner Vertretungsregelungmit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Brammer, Nils, Mülheim an der Ruhr, * ‒.‒.‒‒; Dietz, Rainer, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒; Düxmann, Rolf, Geldern, * ‒.‒.‒‒.