Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
|
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a)
Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind
mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten diese die
Gesellschaft gemeinsam.
b)
Bestellt als
Liquidator:
Lorey, Mirko, Leipzig, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt. |
|
b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst. |
a)
24.01.2023
Grimm |
HRB 20403: Standform Messebau + Displaysysteme GmbH, Leipzig, Schongauer Straße 25, 04328 Leipzig. Änderung der Geschäftsanschrift: nunmehr Riesaer Straße 74, 04328 Leipzig.
HRB 20403: Standform Messebau + Displaysysteme GmbH, Leipzig, Schongauer Straße 25, 04328 Leipzig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Lorey, Ellen, Leipzig, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Lorey, Mirko, Leipzig, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 20403: Standform Messebau + Displaysysteme GmbH, Leipzig, Schongauer Straße 25, 04328 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2015 hat die Herabsetzung des Stammkapitals um -12.500,00 EUR auf 38.250,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 38.250,00 EUR.
Standform Messebau + Displaysysteme GmbH, Leipzig (Schongauer Straße 25, 04328 Leipzig). Die FOGA-Systme-GmbH Leipzig Messe- und Ausstellungsbausysteme mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig HRB 1667) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.01.2005 mit Nachtrag vom 15.02.2005 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlungder übertragenden Gesellschaft vom jeweils selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung ebenfalls vom jeweils selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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