HRB 16264: Stangl Invest SE, Regensburg, Bischof-von-Henle-Straße 2 b, 93051 Regensburg. Neuer Sitz: Wien. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Schottenring 23/7, 1010 Wien. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verlegungsplans vom 23.01.2018 und des Beschlusses der Hauptversammlung vom 23.04.2018 die grenzüberschreitende Verlegung des Sitzes nach Wien beschlossen. Die Gesellschaft wurde aufgrund des Beschlusses des Handelsgerichtes Wien vom 03.12.2018 am 04.12.2018 in das Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien unter der Firmenbuchnummer FN 497185f eingetragen.
HRB 16264: Stangl Invest SE, Regensburg, Bischof-von-Henle-Straße 2 b, 93051 Regensburg. Die Gesellschaft hat den Verlegungsplan betreffend die grenzüberschreitende Sitzverlegung der Gesellschaft nach Wien, Österreich, gemäß Art. 8 SE-VO nebst der für die Gesellschaft nach Sitzverlegung vorgesehenen Satzung zum Amtsgericht Regensburg (Registergericht) zur Einsichtnahme eingereicht.
HRB 16264: Stangl Invest SE, Regensburg, Bischof-von-Henle-Straße 2 b, 93051 Regensburg. Europäische Aktiengesellschaft (SE). Satzung vom 05.10.2017. Geschäftsanschrift: Bischof-von-Henle-Straße 2 b, 93051 Regensburg. Gegenstand des Unternehmens: Halten und Verwalten von Beteiligungen an in- und ausländische Gesellschaften, insbesondere an solchen im Bereich des Online-Handels und von Online-Dienstleistungen. Grundkapital: 120.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Stangl, Oliver, Wien / Österreich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Stangl Invest AG mit dem Sitz in Regensburg (Amtsgericht Regensburg HRB 15801).
HRB 15801: Stangl Invest AG, Regensburg, Bischof-von-Henle-Straße 2b, 93051 Regensburg. Die Hauptversammlung vom 05.10.2017 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die Stangl Invest SE mit dem Sitz in Regensburg (Amtsgericht Regensburg HRB 16264) beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 15801: Stangl Invest AG, Regensburg, Bischof-von-Henle-Straße 2b, 93051 Regensburg. Die Gesellschaft hat den Umwandlungsplan nebst Umwandlungsbericht betreffend die Umwandlung der Gesellschaft in die Rechtsform einer Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea, SE) beim Amtsgericht Regensburg (Registergericht) zur Einsichtnahme eingereicht.Es ist beabsichtigt, die Stangl Invest AG mit Sitz in Regensburg, Deutschland gemäß Art. 2 Abs. 4 i.V.m. Art. 37 SE-VO (Verordnung (EG) Nr. 2157/2001) in die Rechtsform einer Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea, SE) umzuwandeln.Die sich umwandelnde Gesellschaft ist die Stangl Invest AG, eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz und Hauptverwaltung in Regensburg, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg unter HRB 15801; dort sind die Unterlagen nach Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 68/151/EWG hinterlegt.Die Rechte der Gläubiger der sich umwandelnden Stangl Invest AG ergeben sich aus Art. 15 Abs. 1 SE-VO i.V.m. §§ 204, 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der Stangl Invest AG Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der neuen Rechtsform nach Art. 15 Abs. 1 SE-VO i.V.rn. § 201 UmwG i.V.m. § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Offenlegung der Eintragung der neuen Rechtsform auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist (Art. 15 Abs. 1 SE-VO i. V. m. §§ 204, 22 Abs. 2 UmwG).Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines sog. obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadenersatzanspruches.Zur Geltendmachung eines Anspruchs ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Ferner ist eine Glaubhaftmachung erforderlich, dass die Erfüllung des Anspruchs durch die Umwandlung konkret gefährdet ist. Dazu ist die Darlegung der überwiegenden Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung erforderlich und ausreichend. Zulässig sind alle Beweismittel einschließlich einer eidesstattlichen Versicherung nach § 294 ZPO. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der neuen Rechtsform in das Handelsregister i.S.d. Art. 15 Abs. 1 SE-VO i.V.m. § 204 UmwG i.V.m. § 10 HGB gefordert werden muss. Ein Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Stangl Invest SE unter deren Geschäftsanschrift Bischof-von-HenleStraße 2b, 93051 Regensburg, geltend zu machen.Unter folgender Anschrift können kostenlos erschöpfende Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der Gesellschaft eingeholt werden:Stangl Invest AG,Bischof-von-Henle-Straße 2b93051 RegensburgAn der Stangl Invest AG sind weder Minderheitsaktionäre noch Anleihegläubiger oder Inhaber von Sonderrechten (Art. 24 Abs. 1 lit. b und c SE-VO) beteiligt. Es bedarf daher keines Hinweises auf die Modalitäten der Ausübung der Rechte von Minderheitsaktionären und Sonderrechtsinhabem.Die SE wird unter der Firma Stangl Invest SE im Rechtsverkehr auftreten. Sie wird ihren Sitz in Regensburg, Deutschland haben.
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