Stanislaw Grabarczuk e.K., Paderborn, Von Kettler Str. 41, 33104 Paderborn. Die Firma ist erloschen; von Amts wegen gemäß § 31 Absatz 2 Satz 2 HGB eingetragen.
Stanislaw Grabarczuk e.K., Paderborn, Von Kettler Str. 41, 33104 Paderborn. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Firma von Amts wegen nach § 31 Abs. 2 HGB, § 393 FamFG zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf drei Monate festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
Stanislaw Grabarczuk e.K., Paderborn, Von Kettler Str. 41, 33104 Paderborn. Der Inhaber hat das Vermögen der Pizzeria La Mamma GmbH mit Sitz in Paderborn (Amtsgericht Paderborn HRB 9433) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.02.2010 und der Ergänzung vom 16.07.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 16.02.2010 und 16.07.2010 als Ganzes übernommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Stanislaw Grabarczuk e.K., Paderborn, Von Kettler Str. 41, 33104 Paderborn.(Der Betrieb eines Restaurant/Pizzeria, Groß- und Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln sowie dem damit verbundenen In- und Export.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Von Kettler Str. 41, 33104 Paderborn. Inhaber: Grabarczuk, Stanislaw, Walbrzych/Polen, * ‒.‒.‒‒.