HRB 6529: Stapelmann Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Xanten (Herdekamp 9, 46509 Xanten). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 6529: Stapelmann Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Xanten (Herdekamp 9, 46509 Xanten). Durch Beschluss des Amtsgerichts Kleve (Az. 33 IN 45/09) vom 22.06.2015 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben (§ 200 InsO).
Stapelmann Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Xanten, (Herdekamp 9, 46509 Xanten).Durch Beschluss des Amtsgerichts Kleve (33 IN 45/09) vom 27.07.2009 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Stapelmann Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Xanten, (Herdekamp 9, 46509 Xanten).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 01.08.2008 mit der HSK Gießereimaschinen Handel und Service sowie Kernfertigung GmbH mit Sitz in Xanten (Amtsgericht Kleve, HRB 6771) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.