HRB 14748: Star Inn Hotels Bayern GmbH, Regensburg, Bahnhofstr. 22, 93047 Regensburg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe vom 01.03.2021 (Az. 50 IN 714/20) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
HRB 14748: Star Inn Hotels Bayern GmbH, Regensburg, Bahnhofstr. 22, 93047 Regensburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Bauch, Reiner, Augsburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 14748: Star Inn Hotels Bayern GmbH, Regensburg, Bahnhofstr. 22, 93047 Regensburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Garai, Paul, Wien / Österreich, * ‒.‒.‒‒.
HRB 14748: Star Inn Hotels Bayern GmbH, Regensburg, Bahnhofstr. 22, 93047 Regensburg. Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 2.500,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 150.000,00 EUR.
HRB 14748: Star Inn Hotels Bayern GmbH, Regensburg, Bahnhofstr. 22, 93047 Regensburg. Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 47.500,00 EUR zum Zwecke der Abspaltung von Teilen des Vermögens (Hotels Regensburg Zentrum (Regensburg, Bahnhofsstraße 22), München Schwabing (München, Weimarer Str. 4) und Premium München Domagkstraße (München, Weimarer Str. 2)) von der Star Inn Hotels Deutschland mit dem Sitz in Regensburg (Amtsgericht Regensburg HRB 9489 und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 147.500,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 17.08.2015 sowie Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag Teile des Vermögens (Hotels Regensburg Zentrum (Regensburg, Bahnhofsstraße 22), München Schwabing (München, Weimarer Str. 4) und Premium München Domagkstraße (München, Weimarer Str. 2)) von der Star Inn Hotels Deutschland GmbH mit dem Sitz in Regensburg (Amtsgericht Regensburg HRB 9489) übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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