HRB 181702: Starcom GmbH, Gräfelfing, Landkreis München, Am Haag 10, 82166 Gräfelfing. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Seeholzenstr. 12, 82166 Gräfelfing.
HRB 181702: Starcom GmbH, München, Kistlerhofstr. 170, 81379 München. Die Gesellschafterversammlung vom 11.02.2020 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Gräfelfing, Landkreis München. Geschäftsanschrift: Am Haag 10, 82166 Gräfelfing.
HRB 181702:Starcom GmbH, München, Kistlerhofstr. 170, 81379 München.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schunk, Markus, Mühlheim am Main, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Ranke, Angelika Agnes, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Thebing, Günter, Germering, * ‒.‒.‒‒.
Starcom GmbH, München, Kistlerhofstr. 170, 81379 München.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.08.2009. Geschäftsanschrift: Kistlerhofstr. 170, 81379 München. Gegenstand des Unternehmens: Telekommunikationsleistungen. Tätigkeiten, die einer staatlichen Genehmigung bedürfen, sind nicht Gegenstand des Unternehmens. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schunk, Markus, Mühlheim am Main, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Starcom Telekommunikation OHG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 76876). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.