Starec Verwaltungs-GmbH, Neuss, Heerdterbuschstr. 2 a, 41460 Neuss. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Starec Verwaltungs-GmbH, Neuss, Heerdterbuschstr. 2 a, 41460 Neuss. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
Starec Verwaltungs-GmbH, Neuss, Heerdterbuschstr. 2 a, 41460 Neuss.Ergänzend eingetragen Geschäftsanschrift: Heerdterbuschstr. 2 a, 41460 Neuss. Nicht mehr Geschäftsführer: Holter, Manfred, Viersen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Rausch, Susanne, Duisburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Starec Verwaltungs-GmbH, Duisburg (Heerdterbuschstr. 2 a, 41460 Neuss). Der Sitz ist nach Neuss (jetzt Amtsgericht Neuss - HRB 13461) verlegt.
Starec Verwaltungs-GmbH, Neuss (Heerdterbuschstr. 2 a, 41460 Neuss). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28. November 2002, mit Änderung vom 30.01.2003. Die Gesellschafterversammlung vom 23. März 2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Duisburg (bisher AG Duisburg HRB 14142)nach Neuss beschlossen. Gegenstand: die Übernahme der persönlichen Haftung sowie die Geschäftsführung bei Kommanditgesellschaften sowie diese Ausübung aller damit im Zusammenhang stehender Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Holter, Manfred, Viersen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.