Starflower GmbH, Gangelt, Endener Str. 23, 52538 Gangelt. Von Amts wegen eingetragen gem. § 395 FamFG:Nicht mehr Geschäftsführer: Broeksmit, Jacob, PJ Brunssum/Niederlande, * ‒.‒.‒‒
Starflower GmbH, Gangelt, Endener Str. 23, 52538 Gangelt. Nach Erkenntnissen des Gerichts ist der Geschäftsführer der Gesellschaft Jacob Broeksmit, geb. ‒.‒.‒‒, verstorben. Dieser ist im Register noch als Geschäftsführer eingetragen. Gemäß § 395 FamFG kann eine Eintragung im Handelsregister von Amts wegen gelöscht werden, wenn sie wegen des Mangels einer wesentlichen Voraussetzung unzulässig ist. Dies ist nach obigen Ausführungen der Fall.Wer an der Unterlassung der Löschung des Geschäftsführers ein berechtigtes Interesse hat, kann binnen dreier Monate gegen diese Verfügung Widerspruch erheben. Sollte Widerspruch nicht erhoben werden, wird das Gericht die Löschung von Amts wegen vornehmen und im Handelsregister eintragen.Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist durch Bekanntmachung im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
Starflower GmbH, Gangelt, (Endener Str. 23, 52538 Gangelt).Von Amts wegen wird vermerkt, dass die Gesellschaft gemäß §§ 144 a Abs. 2 und 4 FGG, 60 Abs. 1 Nr. 6 GmbHG wegen eines festgestellten Satzungsmangels (nichtige Bestimmung über den Firmensitz) aufgelöst ist.
Starflower GmbH, Gangelt, (Endener Str. 23, 52538 Gangelt).Gemäß § 144 a Abs. 2 und Abs. 4 FGG wird festgestellt, dass die Gesellschaft an einem zur Auflösung gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 6 GmbHG führenden Mangel leidet, weil die Bestimmung des Firmensitzes im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG nichtig ist.
Starflower GmbH, Gangelt (Endener Str. 23, 52538 Gangelt).).Offenbar hat die Gesellschaft ihren Sitz verlegt, so dass die entsprechende Angabe im Gesellschaftsvertrag nicht mehr zutreffend und damit nach herrschender Meinung nichtig ist. Die Gesellschaft wird daher hiermit aufgefordert, binnen 2 Monaten ab Veröffentlichung dieser Verfügung a) eine entsprechende Satzungsänderung in Form eines notariell beurkundeten Gesellschafterbeschlusses undb) eine entsprechende Handelsregisteranmeldungzu veranlassen oder innerhalb der o.g. Frist eine etwaige Unterlasssung durch Widerspruch gegen diese Verfügung zu rechtfertigen.Andernfalls hat das Gericht den Mangel der Satzung festzustellen.Wird diese Feststellung rechtskräftig, so wird dadurch die Gesellschaft nach § 60 Abs. 1 Ziff. 6 GmbHG aufgelöst; dies wird sodann auch im Handelsregister eingetragen.