Starfrucht GmbH, Düsseldorf, Nordstraße 57, 40477 Düsseldorf. Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Starfrucht e.K., Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRA 22007 ) am 27.04.2012 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
Starfrucht GmbH, Düsseldorf, Nordstraße 57, 40477 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.04.2012 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.04.2012 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Wolfgang Starick verschmolzen, der das Unternehmen als in das Handelsregister einzutragende Einzelunternehmen unter der Firma Starfrucht e.K. mit Sitz in Düsseldorf weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Starfrucht GmbH, Düsseldorf, Nordstraße 57, 40477 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Liedtke, Ilona, Neuss, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Starick, Wolfgang Eberhard Paul, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Starfrucht GmbH, Düsseldorf (Nordstraße 57, 40477 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.08.2007 mit der Fruchtzeit GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 51268) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Starfrucht GmbH, Düsseldorf (Nordstraße 57, 40477 Düsseldorf). Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Fruchtzeit GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 51268) beschlossen.
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