Starion Computer Technologie GmbH, Rehlingen, In Dürrfeldslach 3, 66780 Rehlingen-Siersburg. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Starion Computer Technologie GmbH, Rehlingen, In Dürrfeldslach 3, 66780 Rehlingen-Siersburg. Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Gegen die Löschung von Amts wegen ist das Rechtsmittel des Widerspruchs statthaft. Der Widerspruch ist binnen einer Frist von 3 Monaten beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Saarbrücken, Registergericht, Mainzer Straße 178, 66121 Saarbrücken einzulegen. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung enthalten sowie die Erklärung, dass Widerspruch eingelegt wird. Er ist vom Widerspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Starion Computer Technologie GmbH, Rehlingen, In Dürrfeldslach 3, 66780 Rehlingen-Siersburg. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG. Die Gesellschaft ist durch rechtskräftige Abweisung des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Amtsgericht Saarbrücken AZ: 107 IN 45 /12) mangels Masse aufgelöst. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: In Dürrfeldslach 3, 66780 Rehlingen-Siersburg.