Stark Verwaltungs GmbH, Gießen, (Neuen Bäue 22, 35390 Gießen).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der STS Systemgastronomie GmbH mit Sitz in Linden (Amtsgericht Gießen HRB 3817) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Stark Gastronomie GmbH, Gießen (Neuen Bäue 22, 35390 Gießen). Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: Stark Verwaltungs GmbH. Neuer Gegenstand: Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an Unternehmen der Stark-Gruppe, deren Unternehmensgegenstand in dem Betreiben von McDonald`s Restaurants besteht.
Stark Gastronomie GmbH, Gießen (Neuen Bäue 22, 35390 Gießen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.09.2007. Gegenstand: Der Betrieb eines oder mehrerer McDonald's Restaurants gemäß einem mit der McDonald's Deutschland Inc., Zweigniederlassung München, und Herrn Steffen Stark abgeschlossenen Franchise-Vertrag, dem die Gesellschaft beitreten wird. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft alleine. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft jeweils von zwei Geschäftsführern gemeinsam oder von einem Geschäftsführer und einem Prokuristen vertreten. Bei Vorhandensein mehrerer Geschäftsführer kann die Gesellschafterversammlung einem oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Sie kann einen oder mehrere Geschäftsführer allgemein oder im Einzelfall von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Bestellt als Geschäftsführer: Stark, Steffen, Wettenberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.