Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
|
b)
Ausgeschieden als
Persönlich haftender Gesellschafter:
Jens Bodo Stark Verwaltungs GmbH, Neuss
(Amtsgericht Neuss HRB 16763) |
|
b)
Hierdurch ist die Gesellschaft aufgelöst.
Die Firma ist ohne Liquidation erloschen. |
a)
14.08.2023
Esser |
HRA 7161:Stark im Umbau GmbH & Co. KG, Neuss, Kanalstraße 31, 41460 Neuss.Änderung zur Geschäftsanschrift: Grefrather Weg 75, 41464 Neuss.
Stark im Umbau GmbH & Co. KG, Neuss, Kanalstraße 31, 41460 Neuss. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 5. November 2012 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht
Jens Bodo Stark Bauunternehmung GmbH & Co. KG, Neuss, Kanalstraße 31, 41460 Neuss. Infolge Firmenänderung nun: Neue Firma: Stark im Umbau GmbH & Co. KG.
Jens Bodo Stark Bauunternehmung GmbH & Co. KG, Neuss, Kanalstraße 31, 41460 Neuss. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 24.08.2012 das Vermögen der Jens Bodo Stark e.K. mit Sitz in Neuss (Amtsgericht Neuss, HRA 7160) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen