Starman Development (Deutschland) GmbH, Frankfurt am Main (Wiesenhüttenplatz 28-38, 60329 Frankfurt am Main). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gesellschaft am 16.05.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Starman Development (Deutschland) GmbH, Frankfurt am Main (Wiesenhüttenplatz 28-38, 60329 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.05.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Starman Deutschland Holdings GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 54941) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Meridien Development (Deutschland) GmbH, Frankfurt am Main (Wiesenhüttenplatz 28-38, 60329 Frankfurt am Main). Die Gesellschafterversammlung vom 22.03.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: Starman Development (Deutschland) GmbH.