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a)
Startupistan Impact Ventures gUG
(haftungsbeschränkt)
b)
Berlin
Geschäftsanschrift:
c/o Factory Berlin, Rheinsberger
Straße 76/77, 10115 Berlin
c)
(1) Die Gesellschaft verfolgt aus-
schließlich und unmittelbar ge-
meinnützige Zwecke im Sinne des
§ 52 Steuerbegünstigte Zwecke
der Abgabenordnung (AO) insbe-
sondere Absatz 2
a) Nr. 7 die Förderung der Volks-
und Berufbildung;
b) Nr. 10 die Förderung der Hilfe
für politisch, rassistisch oder re-
ligös Verfolgte, für Flüchtlinge,
Vertriebene;
c) Nr. 15 die Förderung der Ent-
wicklungszusammenarbeit;
d) Nr. 18 die Förderung der
Gleichberechtigung von Frauen
und Männern.
(2) Der Satzungszweck der Ge-
sellschaft wird verwirklicht durch
die gezielte Ausrichtung ihrer
Maßnahmen auf die Verfolgung
gemeinnütziger Zwecke. Diese
umfassen vornehmlich die För-
derung von Bildung, soziale In-
tegration, nachhaltige ENtwick-
lung und die Gleichstellung von
Geschlechtern. Die Aktivitäten
der Gesellschaft zielen darauf ab,
die Lebensbedingungen spezifi-
scher Zielgruppen dierkt zu ver-
bessern und die festgelegten ge-
meinnützigen Ziele zu unterstüt-
zen, ohne dabei finanzielle Ge-
winne als Hauptmotiv zu verfol-
gen. Die ausschließliche Konzen-
tration auf gemeinnützige Aktivi-
täten stellt sicher, das keine ande-
ren, nicht gemeinnützigen Interes-
sen die Arbeit der Gesellschaft ne-
einflussen oder deren Ressourcen
in Anspruch nehmen.
a) Förderung der Volks- und Be-
rufsbildung
Die Gesellschaft engagiert sich in
der Förderung der Volks- und Be-
rufsbildung, indem sie Projekte
und Trainingsmaßnahmen im Be-
reich der digitalen Sicherheit, wie
Online-Webinare und Workshops,
durchführt. Diese Initiativen zie-
len darauf ab, die Kompetenzen
der Einzelnen gezielt zu stärken
und ihnen das notwendige Wissen
und die Fähigkeiten zu vermitteln,
um sicher im digitalen Raum agie-
ren zu können.
Zudem ist vorgesehen, Stipendi-
en für technologieorientierte Bil-
dungsprogramme der Gesellschaft
an Peronen zu vergeben, die sonst
keine Zugangsmöglichkeiten zu
ähnlichen Fördermaßnahmen ha-
ben. Diese Bildungsinitiativen
sind darauf ausgerichtet, die be-
rufliche Qualifikation der Teil-
nehmenden zu erhöhen und ih-
re (Wieder-)Eingliederung in den
Arbeitsmarkt zu unterstützen. Die-
se Unternehmungen sind nicht nur
darauf ausgerichtet, den Betrof-
fenen kurzfristige Hilfestellun-
gen zu bieten, sondern ihnen auch
nachhaltige Entwicklungsmög-
lichkeiten und langfristige Per-
spektiven zu eröffnen. b) Förde-
rung der Hilfe für politisch, rassis-
tisch oder religiös Verfolgte, für
Flüchtlinge, Vertriebene Um die
Unterstützung für politisch, ras-
sistisch oder religiös Verfolgte,
für Flüchtlinge und Vertriebene
zu fördern, will die Gesellschaft in
Deutschland, beginnend mit Ber-
lin, eine Anlaufstelle etablieren.
Diese Anlaufstelle soll als Zen-
trum dienen, in dem Ressourcen
gebündelt werden.
Ziel ist die Entwicklung eines
Hubs, in dem Informationen ge-
teilt werden, wie etwa über die
Rechte Betroffener, Möglichkei-
ten der Unterstützung und Bera-
tung sowie über die Vermittlung
an Partnerorganisationen, die be-
reits Unterstützungsangebote be-
reitstellen. Durch solche Partner-
schaften könnten Synergien ge-
schaffen und die Effektivität der
Hilfsangebote gesteigert werden.
Ferner ist die Vergabe von Sti-
pendien für technologieorientier-
te Bildungsprogramme der Gesell-
schaft an Personen vorgesehen,
die für andere Fördermaßnahmen
nicht in Betracht gezogen werden
können. Diese Bildungsinitiati-
ven zielen darauf ab, die berufli-
che Qualifikation der Betroffenen
zu steigern und sie bei ihrer sozia-
len Integration sowie gesellschaft-
lichen Teilhabe zu unterstützen.
Diese Unternehmungen sind nicht
nur darauf ausgerichtet, den Be-
troffenen kurzfristige Hilfestellun-
gen zu bieten, sondern ihnen auch
nachhaltige Entwicklungsmög-
lichkeiten und langfristige Per-
spektiven zu eröffnen.
c) Förderung der Gleichberech-
tigung von Frauen und Männern
1. "Women in Tech"-Programm
Um die Gleichberechtigung von
Frauen und Männern zu fördern,
initiiert die Gesellschaft gem. §58
Nr. 1 AO in Kooperation mit der
Youth Digital Training and Deve-
lopment Organisation (YDTDO),
einer seit 2021 in Afghanistan an-
erkannten gemeinnützigen Nicht-
regierungsorganisation, ein "Wo-
men in Tech"-Programm:
Dauer: 6 bis 9 Monate, (täglich
vier Stunden, fünf Tage die Wo-
che).
Unterrichtssprache: Englisch.
Veranstaltungsort: Online.
Zielgruppe: Frauen im Alter von
18 bis 25 Jahren Anzahl der Teil-
nehmerinnen: 120 Im Rahmen
des Programms sollen die 120
Teilnehmerinnen in Gruppen zu
jeweils 20 Personen aufgeteilt
werden, mit drei Gruppen in der
Vormittagsschicht (08:00 - 12:00
Uhr) und drei in der Nachmittags-
schicht (12:00 - 16:00 Uhr).
Programminhalt: Englischkurs,
Digital Literacy Course, UX/UI-
Desgin, Web-Development, Job-
Coaching/Soft-Skills
Das Programm zielt darauf ab,
die Teilnehmerinnen innerhalb
von 6 bis 9 Monaten von Grund-
kenntnissen in der Technologie
bis zur Berufsreife zu helfen. Für
die Teilnahme sind keine spezifi-
schen schulischen oder universitä-
ren Abschlüsse erforderlich.
Da der Unterricht in Englisch er-
folgen wird und auch die meisten
potenziellen Arbeitsstellen ENg-
lischkenntnisse voraussetzen, wird
allen Teilnehmerinnen die Mög-
lichkeiten geboten, ihre Sprach-
und Kommunikationsfähigkei-
ten durch Englischkurse zu ver-
bessern. Um Personen aus unter-
schiedlichen Erfahrungsbereichen
anzusprechen, sollen drei differen-
zierte Lernpfade angeboten wer-
den: für Anfänger, Fortgeschrit-
tene und erfahrene Teilnehmen-
de. Für Anfänger ist der Einstieg
in das Programm durch Kurse in
englischer Sprache und digitaler
Grundbildung vorgesehen. Nach
Abschluss dieser initialen Phase
steht uhnen die Möglichkeit offen
sich auf den Bereich des UX/UI-
Designs zu spezialisieren. Fort-
geschrittene Teilnehmende erhal-
ten ebenfalls eine Vertiefung ih-
rer Englischkenntnisse und digi-
talen Grundlagen. Ihr Fokus liegt
jedoch auf der Weiterbildung im
Bereich der Webentwicklung. Er-
fahrene Teilnehmende haben die
Möglichkeit, direkt in die Fach-
gebiete der Webentwicklung oder
des UX/UI-Designs einzusteigen.
Im besten Fall absolvieren sie bei-
de Bereiche und qualifizieren sich
somit als Full-Stack-Entwickler.
Darüber hinaus wird allen Teil-
nehmerinnen Karriere-Choaching
sowie eine Grundausbildung in
Soft Skills angeboten, wobei die-
sen Kompetenzen ebenso große
Bedeutung beigemessen wird wie
den fachlichen Kenntnissen.Die
praktische Durchführung des Kur-
ses obliegt der Youth Digital Trai-
ning and Development Organisa-
tion (YDTDO). Unsere Rolle be-
steht darin, sowohl strategische
als auch technische Aufgaben zu
übernehmen. Dazu gehören die
Entwicklung des Lehrplans und
des Konzeptdesigns. Zusätzlich
übernimmt die Gesellschaft die
Bereitstellung von Laptops, der
erforderlichen Software sowie des
Internetzugangs für die Teilneh-
menden.
II. Stipendien für technologieori-
entierte Bildungsprogramme
Es ist vorgesehen, Stipendien für
technologieorientierte Bildungs-
programme der Gesellschaft spe-
ziell an Frauen zu vergeben, die
sonst keine Förderung erhalten
würden. Diese Initiative zielt dar-
auf ab, die beruflichen Qualifi-
kationen der Teilnehmerinnen zu
verbessern und ihnen somit besse-
re CHancen auf dem Arbeitsmarkt
zu eröffnen. Mit diesem ganzheit-
lichen Ansatz wird ein Engage-
ment für die Gleichstellung im
Technologie- und IT-Sektor de-
monstriert, die Rolle der Frauen in
diesen zukunftsweisenden Berei-
chen gestärkt und ein wesentlicher
Beitrag zur nachhaltigen Entwick-
lung sowie zur Reduzierung der
Geschlechterkluft geleistet.
Diese Unternehmungen sind nicht
nur darauf ausgerichtet, den Be-
troffenen kurzfristige Hilfestellun-
gen zu bieten, sondern ihnen auch
nachhaltige Entwicklungsmög-
lichkeiten und langfristige Per-
spektiven zu eröffnen. d) Förde-
rung der Entwicklungszusammen-
arbeit Die Gesellschaft setzt sich
für die Förderung der Entwick-
lungszusammenarbeit ein, indem
sie gem. §58 Nr. 1 AO in Koope-
ration mit der "Youth Digital Trai-
ning and Development Organisa-
tion" (YDTDO), einer seit 2021
in Afghanistan anerkannten, ge-
meinnützigen Nichtregierungsor-
ganisation, spezialisierte Kurse in
Afghanistan anbietet: I. Digitaler
Orientierungskurs
Inhalte: Programmierung, Da-
tenwissenschaft, Benutzerober-
flächengestaltung (UX/Ul), On-
line-Marketing, Design, Unter-
nehmertum sowie essentielle Soft
Skills, darunter Kommunikations-
fähigkeit und Führungsqualitäten.
Dauer: Vier Wochen (täglich drei
Stunden, fünf Tage die Woche).
Unterrichtssprache: Englisch.
Veranstaltungsort: Online.
Kursbeschreibung: Innerhalb von
vier Wochen werden die Kurs-
teilnehmer in essenzielle digitale
Kompetenzen eingeführt, darun-
ter Programmieren, Online-Mar-
keting, Design, Unternehmertum
und weitere Schlüsselqualifikatio-
nen wie Kommunikation und Füh-
rung.
11. Webentwicklung: Zum Front-
End-Entwickler werden Inhalte:
HTML, GIT, JavaScript-Frame-
works und -Bibliotheken, CSS,
Terminal, React JS und Node, er-
gänzt durch Fertigkeiten in Design
& UX sowie agiles Projektma-
nagement (Scrum, Kanban etc.).
Dauer: 6 Monate (täglich drei St-
unden, fünf Tage die Woche).
Unterrichtssprache: Englisch.
Veranstaltungsort: Online.
Kursbeschreibung: Nach Ab-
schluss des Programms sind die
Teilnehmer qualifiziert, Positio-
nen als Junior-Webentwickler
in der Technologiebranche oder
in verwandten Bereichen zu be-
setzen. Es sind keine vorherigen
Universitätsabschlüsse oder tech-
nischen Erfahrungen notwendig.
Die praktische Umsetzung der
Kurse in Afghanistan wird von
der Youth Digital Training and
Development Organisation (YDT-
DO) verantwortet. Uns obliegt
es, sowohl strategische als auch
technische Aufgaben zu überneh-
men, zu denen die Ausarbeitung
des Lehrplans und des Konzept-
designs zählen. Zusätzlich über-
nimmt die Gesellschaft die Bereit-
stellung von Laptops, der erfor-
derlichen Software sowie des In-
ternetzugangs für die Teilnehmen-
den.
Diese Maßnahmen leisten einen
Beitrag zur Entwicklungszusam-
menarbeit und fördern nachhalti-
ge Entwicklung und Kooperation.
Durch die Bereitstellung von Bil-
dung und praktischen Trainings
vermitteln wir den Kursteilneh-
mern essentielle Fähigkeiten für
ihre berufliche Laufbahn, stärken
lokale sowie globale Arbeitsmärk-
te und tragen somit zur Verbesse-
rung der Lebensumstände in den
betreffenden Gemeinschaften bei.
Die Verwirklichung des Satzungs-
zwecks erfolgt sowohl im In-
land als auch im Ausland, um
das Ansehen der Bundesrepublik
Deutschland zu stärken.
Zur Zweckverwirklichung kann
die Gesellschaft auch Hilfsperso-
nen im Sinne des § 57 der Abga-
benordnung (AO) heranziehen. |
1000,00 EUR |
a)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaft-
lich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Ge-
meinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
b)
Geschäftsführer:
1.
Aman, Mozamel, * ‒.‒.‒‒, Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haf-
tung
Gesellschaftsvertrag vom:
24.05.2024 |
a)
23.06.2024
Dr. Dr. Schulte |