Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
4 |
|
|
|
|
b)
Die Liquidation ist beendet.
Die Firma ist erloschen. |
a)
20.11.2024
Schuricht |
18 |
b)
Geschäftsanschrift:
Charlottenstraße 4, 10969 Berlin |
|
b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
2. Tillmann, Anita
Änderung zu Nr. 4:
Geschäftsführer:
Arntz, Jörg
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten |
1.
Johnson, Richard, * ‒.‒.‒‒, Al-
ton/Vereinigtes Königreich
Einzelprokura |
|
a)
14.02.2024
Schuricht |
HRB 178661 B: Station Verwaltungs-GmbH, Berlin, Alexanderstraße 9, 10178 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Alexanderstraße 9, 10178 Berlin; Vertretungsregelung: Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Dr. Bachelin, Florian; Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Tillmann, Anita; Liquidator: 3. Wesinger, Norbert, * ‒.‒.‒‒, München; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 86654 B: Premium Exhibitions GmbH, Berlin, Tempelhofer Ufer 36, 10963 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Tempelhofer Ufer 36, 10963 Berlin; Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.09.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse der Anteilsinhaberversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag ist die Bright Verwaltungs GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 170261 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 178341 B: Station Betriebsvorrichtungen GmbH, Berlin, Rudi-Dutschke-Straße 26, 10969 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.09.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Cresco Station Operations GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 201868 B), zukünftig firmierend unter STATION Berlin Event GmbH verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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