Stauch Bau GmbH & Co. KG, Neuried, Landkreis München (Josef-Doll-Str. 11, 82061 Neuried). Die Verschmelzung wurde am 19.01.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Schwäbisch Hall, HRB 1114 Ö).
Stauch Bau GmbH & Co. KG, Neuried, Landkreis München (Josef-Doll-Str. 11, 82061 Neuried). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.11.2004 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Stauch Bau GmbH mit dem Sitz in Kupferzell (Amtsgericht Schwäbisch Hall, HRB 1114 Ö) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.