Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
10 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Lohölter, Daniel, Kamen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
13.06.2024
Hövelborn |
HRB 1430: Steden Business- Consulting GmbH, Sundern, Auf den Wellen 6, 59846 Sundern. Bestellt als Geschäftsführer: Steden, Anna-Lisa, Arnsberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 1430: Steden Business- Consulting GmbH, Sundern, Auf den Wellen 6, 59846 Sundern. Die Gesellschafterversammlung hat am 20.04.2018 beschlossen, das Stammkapital auf Euro umzustellen, es von dann 25.564,59 EUR um 435,41 EUR auf 26.000,00 EUR zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital) und § 5 (Vertretung, Geschäftsführung) zu ändern. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
HRB 1430: Steden Business- Consulting GmbH, Sundern, Auf den Wellen 6, 59846 Sundern. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 24.10.2014 wirksam geworden.
HRB 1430:Steden Business- Consulting GmbH, Sundern, Auf den Wellen 6, 59846 Sundern.Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 25.07.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.07.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.07.2014 Teile des Vermögens der Steden Logistik GmbH mit Sitz in Unna (Amtsgericht Hamm HRB 3928) als Gesamtheit im Wege der Abspaltung zur Aufnahme übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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