HRB 13779: Steel & Style GmbH, Paderborn, Ellerstr. 18, 33100 Paderborn. Änderung zur Geschäftsanschrift: Hermann-Löns-Str. 113, 33104 Paderborn.
HRB 13779: Steel & Style GmbH, Paderborn, Ellerstr. 18, 33100 Paderborn. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 01.03.2019 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 13779: Steel & Style GmbH, Paderborn, Ellerstr. 18, 33100 Paderborn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.12.2018. Geschäftsanschrift: Ellerstr. 18, 33100 Paderborn. Gegenstand: Betrieb einer Metallbaufirma (Bauen von Treppen und Treppengeländern, Balkonen und Überdachungen jeglicher Art). Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dmitrovic, Predrag, Paderborn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Dmitrovic, Pedrag, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Predrag Dmitrovic Steel & Style e. K. in Paderborn (Amtsgericht Paderborn HRA 7531) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 13.12.2018. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.