Stefan Piewitt Bau GmbH, Lübbecke, Wilsbrinkstr. 4, 32312 Lübbecke. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden GWG Immobilien und Bauträger GmbH Gesellschaft für Wohnungsbau und Grundstückserschließung am 04.09.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Stefan Piewitt Bau GmbH, Lübbecke, Wilsbrinkstr. 4, 32312 Lübbecke. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom gleichen Tage und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.08.2012 mit der GWG Immobilien und Bauträger GmbH Gesellschaft für Wohnungsbau und Grundstückserschließung mit Sitz in Lübbecke (AG Bad Oeynhausen, HRB 8394) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.