Stefan Remark GmbH, Industriebedarf, Völklingen, Fichtestraße 2, 66333 Völklingen. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 75347:Stefan Remark GmbH, Industriebedarf, Völklingen, Fichtestraße 2, 66333 Völklingen.Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Stefan Remark GmbH, Industriebedarf, Völklingen, Fichtestraße 2, 66333 Völklingen. Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Gegen die Löschung von Amts wegen ist das Rechtsmittel des Widerspruchs statthaft. Der Widerspruch ist binnen einer Frist von 3 Monaten beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung durch Einreichen eines Widerspruchsschreibens -schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle- beim Amtsgericht Saarbrücken, -zentrales Handelsregister-, Mainzerstr.178, 66121 Saarbrücken einzulegen. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung enthalten sowie die Erklärung, dass Widerspruch eingelegt wird. Er ist vom Widerspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Stefan Remark GmbH, Industriebedarf, Großrosseln, Fichtestraße 2, 66333 Völklingen. Die Gesellschafterversammlung vom 24.06.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Völklingen beschlossen. Neuer Sitz: Völklingen. Geschäftsanschrift: Fichtestraße 2, 66333 Völklingen.