Stefan Sprick Zimmerei GmbH & Co. KG, Kirchdorf, Brinkstraße 19, 27245 Kirchdorf. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 22.08.2013 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 22.08.2013 Unternehmensteile - wie in der Urkunde vom 22.08.2013 Nr. 989/13 des Notars Fritz Stelter in Sulingen aufgeführt - des von dem Einzelkaufmann Sprick, Stefan, Kirchdorf, geb. ‒.‒.‒‒ unter der Firma Stefan Sprick e.K. in Kirchdorf (Amtsgericht Walsrode, HRA 202183) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
27245 Kirchdorf
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Amtsgericht: Walsrode
Rechtsform: GmbH & Co. KG