Stefan Wolz Patententwickler e.K., Bad Sobernheim (Louvrestraße 24, 55566 Bad Sobernheim). Nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.06.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.06.2008 ist das Unternehmen aus dem Vermögen des Inhabers im Wege der Umwandlung ausgegliedert und als Gesamtheit auf die WDT-Wolz-Dental-Technik GmbH mit Sitz in Ludwigshafen (AG Ludwigshafen HRB 2872) übertragen worden. Die Firma ist erloschen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
55566 Bad Sobernheim
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Amtsgericht: Bad Kreuznach
Rechtsform: eK