Steffes-Mies GmbH & Co. KG, Sprendlingen, Europastraße 5, 55576 Sprendlingen. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.08.2011 im Wege des Formwechsels in die Steffes-Mies GmbH mit Sitz in Sprendlingen (Amtsgericht Mainz - HRB 43591) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Steffes-Mies Bauservice GmbH & Co. KG, Sprendlingen (Europastraße 5, 55576 Sprendlingen). Firma geändert, nun: Neue Firma: Steffes-Mies GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.08.2008 mit der Friedrich & Paul Keßler GmbH & Co. KG mit Sitz in Sprendlingen (Amtsgericht Mainz HRA 22131) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Josef Steffes-Mies Straßen- und Tiefbau GmbH & Co. KG, Budenheim (Europastraße 5, 55576 Sprendlingen). Neue Firma: Steffes-Mies Bauservice GmbH & Co. KG. Sitz verlegt, nun: Sprendlingen.
Josef Steffes-Mies Straßen- und Tiefbau GmbH & Co. KG, Budenheim (Hechtekaute 20, 55257 Budenheim). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.08.2005 mit der SM Bauservice GmbH mit Sitz in Budenheim (AG Mainz - HRB 5648) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.