HRA 5691: Steilmann - Boecker Fashion Point GmbH & Co. KG, Herne, Baumstraße 22-24, 44623 Herne. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Steilmann-Boecker Verwaltungs- und Geschäftsführungs GmbH, Bergkamen (Amtsgericht Hamm HRB 5259). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
HRA 5691: Steilmann - Boecker Fashion Point GmbH & Co. KG, Herne, Baumstraße 22-24, 44623 Herne. nach Änderung von Amts wegen berichtigt: Persönlich haftender Gesellschafter: Steilmann-Boecker Verwaltungs- und Geschäftsführungs GmbH, Bergkamen (Amtsgericht Hamm HRB 5259).
HRA 5691:Steilmann - Boecker Fashion Point GmbH & Co. KG, Herne, Baumstraße 22-24, 44623 Herne.Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungplanes vom 01.09.2014 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.09.2014 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die dadurch neu gegründete STB Fashion Holding GmbH mit Sitz in Herne (Amtsgericht Bochum HRB 15112) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Boecker Retail Dortmund GmbH & Co. KG, Herne, Baumstraße 22-24, 44623 Herne. nach Änderung des Firmennamens: Neue Firma: Steilmann - Boecker Fashion Point GmbH & Co. KG.
Boecker Retail Dortmund GmbH & Co. KG, Herne, Baumstraße 22-24, 44623 Herne. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.11.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.11.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.11.2010 mit der fashion Factory-Store GmbH mit Sitz, Bochum (Amtsgericht Bochum, HRB 2586) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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