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Stein Consult GmbH, Stuttgart (HRB 23594)

Firmendaten

Anschrift
Parlerstr. 48
70192 Stuttgart
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 0711/8104834
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.steinconsult.com
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 23594
Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: GmbH
Keywords
xxxxxxxxxxxxxxx
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Stein Consult GmbH aus Stuttgart ist im Handelsregister Stuttgart unter der Nummer HRB 23594 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Stein Consult GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Betrieb eines Verlages sowie strategische Beratung (Strategieentwicklung, Implementierung und Erfolgskontrolle) von auf dem Gebiet der Medien und Kommunikation tätigen Unternehmen sowie Marketing und Vertriebsdienstleistungen aller Art für solche Unternehmen.' Die Stein Consult GmbH weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 28.04.2024)

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Registermeldungen 1

Calendar 29.07.2014
Veränderung

HRB 23594:Stein Consult GmbH, Stuttgart, Parlerstr. 48, 70192 Stuttgart.Die Gesellschafterversammlung vom 07.07.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Betrieb eines Verlages sowie strategische Beratung (Strategieentwicklung, Implementierung und Erfolgskontrolle) von auf dem Gebiet der Medien und Kommunikation tätigen Unternehmen sowie Marketing und Vertriebsdienstleistungen aller Art für solche Unternehmen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 07.07.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Stein Consult Media GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 739348) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.