HRB 31403: Steinbach & Vollmann GmbH, Heiligenhaus, Parkstraße 11, 42579 Heiligenhaus. Prokura erloschen: Schwamborn, Thomas, Bergisch-Gladbach, * ‒.‒.‒‒.
HRB 31403: Steinbach & Vollmann GmbH, Heiligenhaus, Parkstraße 11, 42579 Heiligenhaus. Prokura erloschen: Brix, Ulrich, Mettmann, * ‒.‒.‒‒.
HRB 31403: Steinbach & Vollmann GmbH, Heiligenhaus, Parkstraße 11, 42579 Heiligenhaus. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.12.2020. Geschäftsanschrift: Parkstraße 11, 42579 Heiligenhaus. Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Metall- und Kunststoffprodukten jeder Art, sowie die Herstellung und der Vertrieb von Schlössern und Beschlägen jeder Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kupka, Andreas, Albstadt, * ‒.‒.‒‒; Dr. Meyer-Fackler, Martin, München, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Brix, Ulrich, Mettmann, * ‒.‒.‒‒; Brockers, Dietmar, Essen, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Lasch, Florian, Augsburg, * ‒.‒.‒‒; Schwamborn, Thomas, Bergisch-Gladbach, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Steinbach & Vollmann GmbH & Co. KG, Heiligenhaus (Amtsgericht Wuppertal, HRA 20744) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.12.2020. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 20744: Steinbach & Vollmann GmbH & Co. KG, Heiligenhaus, Parkstr. 11, 42579 Heiligenhaus. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.12.2020 im Wege des Formwechsels in die Steinbach & Vollmann GmbH mit Sitz in Heiligenhaus (Amtsgericht Wuppertal, HRB 31403) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.