Steinbacher-Consult GmbH International, Neusäß (Richard-Wagner-Straße 6, 86356 Neusäß). Die Verschmelzung wurde am 02.07.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Augsburg HRA 15075).
Steinbacher-Consult GmbH International, Neusäß (Richard-Wagner-Straße 6, 86356 Neusäß). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.03.2007 mit Nachtrag vom 01.06.2007 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 05.03.2007 und vom 28.06.2007 mit der Steinbacher-Consult Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG mit dem Sitz in Neusäß (Amtsgericht Augsburg HRA15075) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.